Schülervertretung

Rechte und Pflichten von Schüler/innen

1.) Wahlen ab Klassenstufe 5: 1 Klassensprecher/in und 1 Vertreter/in 2.) Amtsdauer und Abwahl: 1 Jahr Amtsdauer, Abwahl durch 2/3-Mehrheit der Klasse 3.) Themen laut Schulgesetz: Schüler/innen dürfen sich mit allen schulischen Themen befassen 4.) Vertreter/innen für folgende Konferenzen: Gesamtkonferenzvertreter/innen Teilkonferenzvertreter (d.h. Fachkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, Klassenkonferenzen) 5.) Wer wird noch gewählt? Schulvorstand, SV-Lehrer/innen, Schülersprecher/in und Vertreter/in

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Geschäftsordnung der SV

Allgemeine Hinweise zur Geschäftsordnung der Schülervertretung Im Gesetz heißt es klar und schlicht: „Klassenschülerschaften und Schülerräte geben sich eine Geschäftsordnung“ (§79 NSchG). Viele werden diese Vorschrift für übertrieben oder unnötig halten, ist sie doch für die Schülervertretungen verpflichtend. Geschäftsordnungen haben auch ihr Gutes. Sie sind wie Spielregeln, ohne die es ständig Streit um Verfahrensfragen gäbe.

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Struktur der SV

Die Schülerschaft der IGS Bad Salzdetfurth, d.h. alle Schüler/innen unserer Schule, dürfen Schülervertreter wählen. Alle Klassen wählen klassenintern spätestens vier Wochen nach Schuljahresbeginn eine(n) Klassensprecher/in und eine(n) stellvertretende(n) Klassensprecher/in. Insgesamt werden somit zwei Personen gewählt. Die Klassensprecher/innen aller Klassen bilden den Schülerrat. Auf der konstituierenden Sitzung des Schülerrats treffen sich alle Klassensprecher/innen und wählen innerhalb

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Schülervertretung

Schülervertretung (SV) der IGS Bad Salzdetfurth Wer sind wir? Die Schülervertretung (SV) vertritt die Interessen der Schülerinnen und Schüler der IGS Bad Salzdetfurth. Die SV wird aus der Schülerschaft heraus gewählt. Jede Klasse wählt (zu Beginn eines Schuljahres) eine/n Klassensprecher/in und eine/n Stellvertreter/in. Diese nehmen an den Sitzungen des Schülerrats (,,SV-Sitzungen”) teil. Frau Thürigen und

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