Sprachfeststellungsprüfungen an der IGS Bad Salzdetfurth

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

durch Ziffer 7 des Erlasses des MK ,,Integration und Förderung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 01.07.2014 (SVBl. 07/14, Seite 330 ff) können Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Leistungen in ihrer Herkunftssprache durch Ablegen einer Sprachfeststellungsprüfung unter folgenden Voraussetzungen anerkennen lassen:

  • wenn sie unmittelbar in einen Schuljahrgang des Sekundarbereiches I des Landes Niedersachsen aufgenommen wurden;

  • das Erlernen einer Pflichtfremdsprache nicht möglich war oder nach längerem Bemühen ohne Erfolg blieb;

  • die Herkunftssprache nicht anstelle einer Pflichtfremdsprache weitergeführt werden kann;

  • geeignete Prüferinnen bzw. geeignete Prüfer zur Verfügung stehen.

Die Sprachfeststellungsprüfungsnoten können entweder als 1. Pflichtfremdsprache (also als Ersatz für das Fach Englisch) oder für die 2. (Pflicht-)Fremdsprache (also als Ersatz für Spanisch oder Französisch) anerkannt werden.

Für die Prüflinge können die Ergebnisse der Sprachfeststellungsprüfungen (positive) Auswirkungen auf den zu erreichenden Schulabschluss haben. Die aufgeführten Niveaus haben folgenden Anerkennungswert

A2: wird mind. für den Hauptschulabschulabschluss nach Jg. 9 benötigt (entspricht G-Kurs-Niveau)

A2+: wird mind. für den Hauptschulabschluss nach Jg. 10 benötigt (entspricht G-Kurs-Niveau)

B1: wird mind. für den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss oder für den Erweiterten Sekundarabschluss I benötigt (entspricht E-Kurs-Niveau)

B1+: wird für den Erweiterten Sekundarabschluss I (entspricht E-Kurs-Niveau) oder als Anerkennung für das Abitur benötigt

Prüflinge, die das Fach Englisch durch die Sprachfeststellungsnote ersetzen, sollten weiterhin am Englischunterricht teilnehmen (Empfehlung der Nds. Landesschulbehörde und auch unsere Philosophie), da die englische Sprache im weiteren Leben von großer Bedeutung ist. Die Teilnahme am Englischunterricht wird dann auf dem Zeugnis unter dem Feld ,,Bemerkungen“ notiert.

Für (Rück-)Fragen stehe ich gerne persönlich zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Thomas Stelzer

 

Hier das Anschreiben als PDF