Sprachfeststellungsprüfungen an der IGS Bad Salzdetfurth
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte, durch Ziffer 7 des Erlasses des MK ,,Integration und Förderung von Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache\“ vom 01.07.2014 (SVBl. 07/14, Seite 330 ff) können Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache Leistungen in ihrer Herkunftssprache durch Ablegen einer Sprachfeststellungsprüfung unter folgenden Voraussetzungen anerkennen lassen: wenn sie unmittelbar in einen Schuljahrgang des Sekundarbereiches I des …
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