Die wichtigsten Informationen zur Einführung mobiler Endgeräte in der IGS Bad Salzdetfurth
- Welche mobilen Endgeräte sollen an der IGS Bad Salzdetfurth eingeführt werden?
- Wer hat die Entscheidung für die iPads von Apple getroffen?
- Apple ist ein amerikanischer Konzern. Was passiert mit den Daten meines Kindes?
- Bei iPads gibt es eine Reihe verschiedener Typen. Welches Gerät soll es denn sein?
- Wie erfolgt die Beschaffung der Geräte?
- Welche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
- Wieso ist eine spezielle Versicherung nötig?
- Ich verfüge bereits über ein iPad. Kann auch das vorhandene Gerät genutzt werden oder muss ich ein neues Gerät kaufen?
- Darf man dann digitale Schulbücher verwenden?
- Welche Apps werden auf dem Gerät installiert und was kosten diese?
- Verlernen die Kinder durch die Verwendung des iPads das handschriftliche Schreiben?
- Wie werden die iPads im Unterricht eingesetzt?
- Kann ich neben den vorinstallierten Apps auch eigene Apps auf dem iPad installieren?
- Wer ist Eigentümer des Gerätes?
- Kann über das Device Management Einblick in die gespeicherten Dateien und Notizen genommen werden?
- Hat die Schule in irgendeiner Weise Zugriff auf die auf dem iPad gespeicherten Daten?
- Wann werden die Geräte in der Schule angeschafft?
- Ab wann müssen die mobilen Endgeräte mitgebracht werden?
- Gibt es finanzielle Entlastungen für die Anschaffung der Geräte?
- Welche Vorgaben müssen die Schülergeräte erfüllen?
- Wer entscheidet, was und wie mit den mobilen Geräten gelernt wird?
- Warum muss ich eine Nutzungsordnung unterschreiben?
1. Welche mobilen Endgeräte sollen an der IGS Bad Salzdetfurth eingeführt werden?
Die Arbeitsgruppe Digitales Lernen hat sich im Schuljahr 2020/21 auf die Suche nach mobilen Endgeräten und einer Verwaltungslösung gemacht mit denen digitales Lernen erfolgreich gelingen kann. Die Entscheidung ist auf iPads von Apple und die Verwaltungslösung JAMF School gefallen. Folgende Überlegungen waren ausschlaggebend:
- Einfaches gleichzeitiges “Zur-Verfügung-Stellen” (Ausrollen) von vielen Schülergeräten.
- Einfache und zuverlässige Installation von Apps auf vielen Geräten.
- Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets im Unterricht durch den Lehrer und Übertragung von Schüler- und Lehrerbildschirmen auf einen Beamer.
- Einfache und zuverlässige Steuerung der Tablets auch in Prüfungen: Beschränkung auf nur eine App möglich (Zulassung der Classroom-App von Apple und JAMF School durch das NLQ per Erlass vom 02.11.2020).
- Zuverlässiger und automatischer Wechsel zwischen dem „Schulmodus“ mit Einschränkungen in Apps und Bedienung während der Schulzeit und dem Modus für Zuhause ohne Einschränkungen.
- Lange Akkulaufzeit über einen ganzen Schultag.
- Kein Bootvorgang nötig, die Geräte sind sofort einsetzbar.
- Langfristige Versorgung mit (Sicherheits-) Updates.
- Großes Angebot an schulischen Apps.
Die Richtigkeit dieser Entscheidung bestätigt sich auch durch die gute langjährige Erfahrung des Einsatzes an vielen anderen Schulen, darunter vielen Hildesheimer Schulen.
Für mehr Hintergrundinformationen sei auf einen recht aktuellen Vergleich der verschiedenen Betriebssysteme aus schulischer Sicht verwiesen, den das Landratsamtes des Landkreises Schmalkalden-Meiningen angestellt hat.
2. Wer hat die Entscheidung für die iPads von Apple getroffen?
Nachdem die Arbeitsgruppe Digitales Lernen sich auf die Apple-Geräte geeinigt hatte, wurde ein entsprechender Vorschlag im September und Oktober 2020 sowohl dem Schulvorstand als auch der Gesamtkonferenz unserer Schule vorgelegt. Beide Gremien stimmten der Einführung mit sehr großer Mehrheit zu und haben somit die Einführung von iPads für die IGS Bad Salzdetfurth beschlossen.
3. Apple ist ein amerikanischer Konzern. Was passiert mit den Daten meines Kindes?
Die Geräte müssen über den Apple-School-Manager registriert werden, sonst lassen sich die Geräte nicht verwenden. Allerdings verspricht die Firma Apple in ihrem Bildungsprogramm, das auf den Datenschutz höchster Wert gelegt wird. Die Vorgaben der DSGVO werden laut Apple eingehalten. Wer das Gerät nur im schulischen Kontext verwendet, hat einen anonymisierten Kontozugang, so dass die Firma Apple nicht wissen kann, wer der Nutzer des Gerätes ist.
Außerdem verdient die Firma Apple, anders als Microsoft und Google, ihr Geld durch Dienste und nicht durch die Weitergabe der Daten oder Nutzung der Daten für Werbezwecke.
4. Bei iPads gibt es eine Reihe verschiedener Typen. Welches Gerät soll es denn sein?
Aktuell lautet die Mindestempfehlung: Apple iPad (Modell 2019, 10,2”, 7. Generation) mit 32 GByte. Dieses Grundmodell reicht aus, wenn sich die Benutzung auf eine rein schulische beschränkt.
In der Regel wird jedes Jahr (September) ein aktualisiertes Modell präsentiert. Meistens wird dann für einen ähnlichen Preis eine bessere Ausstattung angeboten.
5. Wie erfolgt die Beschaffung der Geräte?
Die Geräte können per Sammelbestellung bei der Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) erworben werden. Die GfdB ist ein Apple-Education-Partner und bietet spezielle Bildungsrabatte an. Außerdem kann eine passende Versicherung abgeschlossen werden. Weitere Informationen: https://www.gfdb.de/eltern/
Die GfdB bietet die Geräte in verschiedenen Paketen an. Alle Pakete beinhalten neben dem aktuellen iPad (in verschiedenen Varianten) eine stabile stoßabsorbierende Hülle, die automatische Geräteregistrierung (DEP) und die JAMF School Lizenz, sowie eine SchoolProtect Versicherung für 36 Monate. Optional kann ein Apple Pencil Gen. 1 mitbestellt werden.
Weiteres Zubehör kann selbstständig erworben werden, z.B.: Displayfolie, Logitech Crayon Stift (als Alternative zum Apple Pencil Gen. 1), externe Tastatur (Bluetooth).
6. Welche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gibt es?
Uns als Schule ist es wichtig, dass finanzielle Gründe kein Hindernis für den Einsatz von Tablets im Unterricht sind. Eine frühzeitige Information über die Anschaffung der Geräte bietet den Familien Planungsmöglichkeiten. Über den Händler ist normalerweise eine zinslose Finanzierung von bis zu drei Jahren möglich.
Für Schüler mit Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket stehen Leihgeräte zur Verfügung. Die Verleihung des mobilen Endgerätes wird mit Unterstützung des Fördervereins der IGS Bad Salzdetfurth organisiert. Für Einrichtung, Verwaltung und Löschung aller Daten nach der Nutzung ist eine zweckgebundene Spende von 20 € pro Schuljahr bzw. für die Qualifikationsphase zu Gunsten des Fördervereins nötig. Diese kann in Bar bei Abholung des Gerätes abgegeben werden.
7. Wieso ist eine spezielle Versicherung nötig?
Die klassische Herstellergarantie deckt nicht alle Schäden an den Geräten ab und reicht erfahrungsgemäß für die digitalen Geräte von Schülern nicht aus. Die angebotene Versicherung greift bei Schadensfällen (auch bei Selbstverschulden), Einbruchdiebstahl oder Raub. Weitere Informationen und die Versicherungsbedingungen finden Sie hier: https://www.gfdb.de/versicherung/
8. Ich verfüge bereits über ein iPad. Kann auch das vorhandene Gerät genutzt werden oder muss ich ein neues Gerät kaufen?
Die Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs sollten möglichst mit der gleichen Technologie ausgestattet sein. Nur in Ausnahmefällen kann ein bereits vorhandenes Gerät genutzt werden, dieses muss den Mindestanforderungen genügen. Sollte ein solches Gerät durch eine Familie zur Verfügung gestellt werden können, ohne an der Sammelbestellung teilzunehmen, gelten folgende Regeln:
- Das iPad wird von der Schule verwaltet.
- Als Folge wird das iPad vollständig zurückgesetzt und alle eigenen Apps und Daten werden entfernt.
- Die Einrichtung des vorhandenen iPads wird mit Unterstützung des Fördervereins der IGS Bad Salzdetfurth organisiert. Für Einrichtung, Verwaltung und Lizenzgebühren ist eine einmalige zweckgebundene Spende von 40 € zu Gunsten des Fördervereins nötig. Diese kann in Bar bei Abgabe des Gerätes abgegeben werden.
9. Darf man dann digitale Schulbücher verwenden?
Die Fachkonferenzen entscheiden für die iPad-Jahrgänge über die Umstellung auf digitale Schulbücher oder die Verwendung der bisherigen Schulbücher mit der Option zusätzlich die digitale Version zu nutzen.
Zeitnah wird eine Übersicht veröffentlicht in welchen Fächern die Umstellung auf digitale Schulbücher erfolgt und wie die Beschaffung erfolgen wird.
10. Welche Apps werden auf dem Gerät installiert und was kosten diese?
Die Apps auf den Schülergeräten werden von der Schule zentral beschafft und bleiben Eigentum der Schule. Verlässt ein Schüler die Schule und das Gerät wird aus der Geräteverwaltung entfernt, werden alle Apps deinstalliert.
Für die Zeit an der Schule werden die Apps kostenpflichtig verliehen. Die genauen Apps und die Höhe der Leihgebühr werden noch bekanntgegeben.
Durch die gemanagte Verwaltung können spezielle Apps bei einer Lerngruppe auch für eine begrenzte Zeit installiert werden, sodass davon nicht für jeden Schüler die Lizenzen erworben werden müssen.
11. Verlernen die Kinder durch die Verwendung des iPads das handschriftliche Schreiben?
Auch darüber hat sich die Arbeitsgruppe Digitales Lernen Gedanken gemacht. Seit es aber auch bei den einfachen Geräten möglich ist, auf dem Gerät mit einem passenden Stift zu schreiben, hat diese Frage erheblich an Brisanz verloren.
Man darf sicher sein, dass die Geräte die bisherigen Kulturtechniken nur ergänzen, aber auf absehbare Zeit nicht vollständig ersetzen werden.
12. Wie werden die iPads im Unterricht eingesetzt?
iPads lassen sich vielfältig und einfach im Unterricht einsetzen. Die folgende Aufzählung umfasst typische Beispiele, es werden allerdings Unterschiede je nach Fach und Kollegen bestehen.
- Zur Anzeige von Schulbüchern, sofern die Verlage sie in digitaler Form bereitstellen. Anders als im geliehenen Schulbuch können die Schüler digitale Notizen und Unterstreichungen ergänzen.
- Die Tablets können für eine schnelle Recherche im Internet genutzt werden.
- Landkarten für den Erdkunde-, Politik- und Geschichtsunterricht.
- In den naturwissenschaftlichen Fächern ersetzt das iPad den Taschenrechner. Außerdem können die verbauten Sensoren und externe Sensoren (diese sind schon vorhanden) zum Erfassen zur Erfassung von Messwerten und spezielle Apps zum Auswerten genutzt.
- Das Gerät ersetzt Wörterbücher in den Fremdsprachen und kann Texte und Vokabeln zum Üben vorlesen oder Übungstexte übersetzen.
- Protokolle können durch Fotos und Videos von Experimenten ergänzt werden.
- Die Produktion von Erklärvideos intensiviert auch in den Fremdsprachen durch die besondere Auseinandersetzung mit den Inhalten das Verständnis.
- Präsentationen im Unterricht und für den Unterricht.
- Fragen rund um Datenschutz, Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte können im direkten Einsatz erörtert werden.
- Zum Verwalten der Mitschriften.
13. Kann ich neben den vorinstallierten Apps auch eigene Apps auf dem iPad installieren?
Ja, das ist möglich. Mit einer eigenen Apple-ID ist es möglich, im App-Store selbstständig Apps zu kaufen und diese auf dem iPad zu installieren. Allerdings ist eine eigene Apple-ID erst ab einem Alter von 16 Jahren möglich. Daher ist entweder die Möglichkeit der Familienfreigabe (über die Apple-ID der Erziehungsberechtigten) oder mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten eine Apple-ID zu nutzen.
Für Leihgeräte der Schule ist dies nicht möglich.
14. Wer ist Eigentümer des Gerätes?
Eigentümer bleiben über die gesamte Zeit die Erziehungsberechtigten (bzw. volljährige Schüler). Sie haben das Gerät schließlich bezahlt.
Für die schulische Benutzung (und nur da!) muss dann aber die Hoheit über die Geräte an die Schule abgetreten werden, damit es als Lehr-/Lernmittel eingesetzt werden kann. Zuhause kann das Gerät vollumfänglich privat genutzt werden.
15. Kann über das Device Management Einblick in die gespeicherten Dateien und Notizen genommen werden?
Nein. Der Administrator hat nur Zugang zur Verwaltung der Apps. Die jeweiligen Inhalte des Gerätes und der Apps wie Dateien, Bilder, Videos oder E-Mails etc. bleiben dem Nutzer des iPads vorbehalten.
16. Hat die Schule in irgendeiner Weise Zugriff auf die auf dem iPad gespeicherten Daten?
Nein, es erfolgt kein Zugriff auf gespeicherte Daten. Der Zugriff auf die Geräte erfolgt nur in der Art und Weise, dass verschiedene Arbeitsmodi im Unterricht und bei Leistungsüberprüfungen sichergestellt werden. Das beinhaltet die Bereitstellung unterrichtsrelevanter „Standard-Apps“ und/oder das temporäre Sperren von Apps in bestimmten Unterrichtsphasen oder Klassenarbeiten/Klausuren.
17. Wann werden die Geräte in der Schule angeschafft?
Mittelfristig sollen die Geräte zu Beginn des 7. Schuljahrs eingeführt werden. Im ersten Jahr der Einführung (Schuljahr 2021/22) starten wir mit dem Jahrgang 8 und 11 (nach den Sommerferien).
18. Ab wann müssen die mobilen Endgeräte mitgebracht werden?
Ab August 2022 müssen alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8 und 11 täglich ihr iPad mit zur Schule bringen.
Zu Beginn des Schuljahres 2023/24 werden alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 8-13 mit mobilen Endgeräten ausgestattet sein.
19. Gibt es finanzielle Entlastungen für die Anschaffung der Geräte?
Eine Entlastung gibt es für alle Familien dadurch, dass mehrere andere Anschaffungen, die bisher verpflichtend waren, entfallen können. Folgende Lernmittel müssen zukünftig nicht mehr angeschafft werden:
- Grafikfähiger Taschenrechner
- Formelsammlung (Tafelwerk)
- Schulatlas
- Fremdsprachen-Wörterbücher
- Duden
Wir prüfen auch, ob noch weitere Schulbücher von unserer Lernmittel-Liste gestrichen oder durch digitale, kostengünstigere Varianten ersetzt werden können. Die Schulbuchverlage veröffentlichen immer mehr Bücher auch in digitaler Form. Zu erwarten ist, dass sich zukünftig die Zahl der erforderlichen Schulbücher allmählich verringert.
20. Welche Vorgaben müssen die Schülergeräte erfüllen?
Gerätetyp | iPad — ab 7. Generation (2019) |
Betriebssystem | iPadOS |
Interner Speicher | mind. 32 GB |
Bildschirmgröße | mind. 10,2″ |
Zubehör | passender Kopfhörer passende Tastatur Schutzhülle |
Akkulaufzeit | mind. 3 Stunden |
Sonstiges | Bitte immer ein funktionsfähiges Ladekabel mitbringen! |
21. Wer entscheidet, was und wie mit den mobilen Geräten gelernt wird?
Das didaktische Gremium der IGS Bad Salzdetfurth entwickelt jetzt unser Mediencurriculum so weiter, dass Unterrichtsbausteine zur Medienbildung festgelegt werden. Es soll vereinbart werden, welche Kompetenzen in welchen Jahrgängen / Fächern erworben, erweitert bzw. gefestigt werden.
22. Warum muss ich eine Nutzungsordnung unterschreiben?
Zum erfolgreichen Einsatz der Geräte im Unterricht als Lehr- und Lernmittel müssen natürlich verschiedene Regeln gelten, z.B. dass der Unterricht nicht gefilmt werden darf.
Die aktuelle Nutzungsordnung kann hier heruntergeladen werden.