Jens Fohrholtz
Beratungslehrer
Die IGS Bad Salzdetfurth ist ein Ort, an dem viele Menschen zusammenkommen, um zu lernen und zu arbeiten. Schülerinnen, Schüler, Eltern und Lehrkräfte bilden eine Schulgemeinschaft, die die Grundlage für ein erfolgreiches Gelingen ist. Aus diesem Grunde liegt allen Beteiligten daran, möglicherweise aufkommende Probleme, die zu einem komplexen Gebilde dazu gehören, zu lösen.
Dabei kommt der Beratung eine wichtige Rolle zu, erstreckt sie sich doch auf sämtliche Mitglieder der Schule: Schüler helfen sich untereinander in eigenen Konflikten oder beteiligen sich im Klassenrat an Problemlösungen. Eltern nehmen als Mitglieder der Klassenelternschaft sowie des Schulelternrates ihre Beratungsfunktion wahr. Lehrkräfte wiederum beraten sich didaktisch, erzieherisch und organisatorisch in verschiedenen Gremien miteinander. Ebenso gehört es zu ihren Aufgaben, Schüler und Eltern beratend zu unterstützen. Schließlich runden ausgebildete Beratungslehrer das Beratungsangebot ab, insbesondere dann, wenn Problemlösungen nicht kurzfristig herbeizuführen sind bzw. noch nicht erfolgreich waren.
Konzept
An der IGS Bad Salzdetfurth nehmen alle Kolleginnen und Kollegen ihre Beratungsfunktion gemäß ihrer Aufgabe als Lehrer, Beratungslehrer, SV-Lehrer, Jahrgangsleitung oder Schulleitung wahr.
Gemeinsam mit externen Experten entsteht ein breit gefächertes Beratungsangebot, das pädagogisch dem Einzelnen, der Gruppe und letztlich der Schulentwicklung gute Dienste erweist.
Beratende Personen
Beratungslehrer
• Die Beratungslehrkräfte stehen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften mit ihrem Beratungsangebot zur Verfügung.
• Sie kommen in der Regel dann zum Einsatz, wenn die Problemsituation den zeitlichen Rahmen der bis dahin damit betrauten Personen überschreitet oder noch keiner Lösung zugeführt werden konnte oder wenn Ratsuchende ihr Problem anonym behandelt haben möchten.
Beratungsauftrag
• Die Beratungslehrkräfte werden aktiv, sobald sie einen konkreten Beratungsauftrag erhalten.
• Dieser Auftrag erfolgt,
o wenn sich Schülerinnen und Schüler einzeln bei ihnen melden.
o wenn sich eine Gruppe an sie wendet.
o wenn sich Eltern mit ihnen in Verbindung setzen.
o wenn Lehrerinnen und Lehrer um eine persönliche Beratung bitten, es sich um einen Schüler oder um eine Schülergruppe handelt.
Vier Voraussetzungen für die Beratung
• Jede Beratung ist freiwillig. Die Ratsuchenden kommen von sich aus, wenn sie mit einer Situation unzufrieden sind und eine Veränderung wünschen.
• Jede Beratung ist vertraulich. Eine Beratung erfordert die Offenheit der Gesprächspartner, die nur entsteht, wenn ein Vertrauensverhältnis gegeben ist. Deshalb ist die Beratungskraft zur Verschwiegenheit verpflichtet. Allein die Ratsuchenden bestimmen, wem darüber hinaus Informationen weitergegeben werden dürfen. (Dies gilt nicht für Straftaten.)
• Jede Beratung ist unabhängig. Die Beratungslehrkraft empfängt keine irgendwie gearteten Anweisungen, die in seiner Arbeit umzusetzen wären. Allein die Ratsuchenden entscheiden über Art und Umfang der problemlösenden Handlungsschritte und deren Umsetzung.
• Jede Beratung beachtet die Verantwortungsstruktur im Rahmen der Schule und übernimmt oder ignoriert keine Bereiche anderer Verantwortungsträger.
Schulöffentlichkeit
Auf das Beratungsangebot an der IGS Bad Salzdetfurth wird folgendermaßen aufmerksam gemacht:
• Die Beratungslehrer stellen sich den neuen Fünftklässlern während der Einführungsphase vor.
• Den Eltern wird das Beratungsangebot am Tag der offenen Tür auf dem Informationsabend vor Beginn des Schuljahres und auf dem ersten Elternabend mitgeteilt.
• Das Beratungskonzept findet sich auf der Homepage und in diesem Flyer wieder.
Kontakt
• Die Beratungslehrer geben ihre Sprechzeiten auf der Homepage und durch Aushang bekannt, in denen sie im Beratungsraum zur Verfügung stehen.
• Anfragen für Beratungsgespräche können in den Pausen, telefonisch über das Sekretariat oder über IServ erfolgen.
• Die Vermittlung von Beratungsgesprächen kann über die Klassenlehrer erfolgen, soweit es sich um eine Empfehlung und nicht um eine Auflage beispielsweise einer Klassenkonferenz handelt. Der Ratsuchende kann das Beratungsangebot nur freiwillig
nutzen.
Aufgaben der Beratungslehrer
Einzelfallberatung
• Lern- und Verhaltensschwierigkeiten
• Probleme mit Mitschülern, der Klasse, Lehrern
• Häusliche Probleme auf Grund von Leistungsdruck, Elterntrennung, Tod eines Angehörigen, Gewalt
• Probleme der Eltern mit ihren Kindern oder mit Lehrern
• Probleme der Lehrer mit Schülern
• Coaching bei schwierigen Gesprächen
• Schullaufbahnempfehlung
• Vermittlung an externe Beratungsstellen und therapeutische Einrichtungen
Gruppenberatung
• Konflikte innerhalb einer Gruppe
• Mobbing und Ausgrenzung
Weitere Aufgaben
• Betreuung von Streitschlichtern
• Ausbildung und Betreuung von Bus-Buddys
• Mitarbeit an der Entwicklung eines sozialen Lehrplans
Kooperation mit externen Institutionen
• Schulpsychologischer Beratungsdienst
• Jugendamt
• Caritas
• Drogenberatungsstelle/ Aidshilfe
• Polizei
• Teilnahme an Supervisionen für Beratungslehrkräfte
• HiBuZ
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer
• beraten Schülerinnen und Schüler und deren Eltern im Lernprozess und erzieherisch
• beraten Schülerinnen und Schüler in Bezug auf ihre Schullaufbahn
• beraten die Schüler- und Elternvertreter
• kooperieren mit den Beratungslehrern
• stehen in Kontakt mit außerschulischen Institutionen, um Hilfsangebote für Schülerinnen und Schüler abzustimmen, z.B. mit HiBUZ oder dem BIZ
Jahrgangsleitungen
• organisieren Beratungsangebote für Schülerinnen und Schüler eines Jahrgangs
• organisieren häufig von außerschulischen Anbietern durchgeführten Maßnahmen wie: Berufswahlorientierung, Bewerbungstraining oder weitere, sich an der altersgemäßen Entwicklung orientierenden Maßnahmen zur Prävention, notfalls Intervention wie Medien(konsum), Drogenprävention, Umgang mit Geld
• beraten und unterstützen die Lehrkräfte ihres Jahrgangs
Oberstufenleitung
• berät Schülerinnen und Schüler vor dem Besuch der Oberstufe
• berät Schülerinnen und Schüler vor einem Auslandsschulbesuch
Schulleitung
• führt Unterrichtshospitationen durch und berät die Lehrkräfte
• Schülerinnen und Schülern und Eltern steht die Schulleitung nach Gesprächen mit der Klassen- und Jahrgangsleitung als ersten Ansprechpartnern beratend zur Seite oder stellt die Verbindung zu weiteren Beratungsangeboten her
SV-Lehrkraft
• berät die Schülermitverantwortung bezüglich ihrer Gestaltungsmöglichkeiten in der Schule
• berät die SV bei ihrer Arbeit in den diversen Konferenzen
• berät die SV bei der Durchführung von Wahlen
• berät Schüler bei persönlichen Belangen und stellt ggf. den Kontakt zu den Beratungslehrern her
Berufsberaterinnen Frau Kathrin Schnüll und Frau Susanne Schröder, BIZ Hildesheim
• beraten Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs in Einzelgesprächen bei der Berufswahl, in der Oberstufe auch bei der Studiengangswahl
• stellen den Kontakt zu Ausbildungsbetrieben her
• beraten Schülerinnen und Schüler des 9. und 10. Jahrgangs beim Übergang auf die Berufsschulen
Schwerpunkte
Der Umgang mit Konflikten ist ein wichtiger Bestandteil der Beratungslehrertätigkeit. Häufig benötigen Schülerinnen und Schüler mit ungelösten Konflikten noch Hilfe. Bei komplexen Auseinandersetzungen wenden die Beratungslehrkräfte die Mediation an. Bei dieser Methode erarbeitet der Mediator mit den Konfliktparteien Schritt für Schritt Lösungsvorschläge, die allein ihren Bedürfnissen und Wünschen erwachsen. Nach einer erfolgreichen Schlichtung gibt es daher auf beiden Seiten Sieger.
Weniger komplexe Fälle können dagegen in die Hände dafür ausgebildeter Schüler gegeben werden. Unsere Fünftklässler sind dafür in der Grundschule gut ausgebildet worden. In ihren Klassen wenden sie ihre erworbenen Fähigkeiten an. Unterstützt wird diese Maßnahme durch Unterrichtseinheiten im Fach Deutsch zum Umgang mit Konflikten in den Jahrgängen 5 und 6. Diese Kenntnisse kommen im Klassenrat zum Einsatz, in welchem regelmäßig Klassenkonflikte sachgerecht thematisiert werden.
In der Entstehung ist die Ausweitung des Schlichtungsangebotes für zunächst die unteren Jahrgänge in den großen Pausen, so dass kleinere Probleme von den Mediatoren auf dem Schulhof gelöst werden können.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Vorgehen gegen Mobbing. Insbesondere in unteren Jahrgängen hat sich das Verfahren No-Blame-Approach bei minder schweren Fällen bewährt. Danach wird eine Helfergruppe aus Mitgliedern der Klasse gebildet, in der Mobbing geschieht. Diese Gruppe schlägt vor, wie sie dem Opfer hilft. Reicht diese Methode nicht, gehen die Beratungslehrkräfte nach Farsta vor, indem sie den Täter mit seinem Verhalten konfrontieren und eine diesbezügliche Veränderung in einem kurzfristigen Zeitraum unter Androhung von Ordnungsmaßnahmen einfordern.
Rechtliche Verankerung
Der Erlass „Einsatz und Weiterbildung von Beratungslehrern“ vom 8.4.2004 gibt der Schule die Erstellung eines Beratungskonzeptes vor, das sowohl die Arbeit des Beratungslehrers als auch die Beratungsaufgaben der weiteren an Schulen tätigen Personen beschreiben soll.
Derzeit ist für die Schülerinnen und Schüler der IGS Bad Salzdetfurth erlassgemäß eine Beratungslehrkraft tätig.