Rechte und Pflichten von Schüler/innen

1.) Wahlen ab Klassenstufe 5:
1 Klassensprecher/in und 1 Vertreter/in

2.) Amtsdauer und Abwahl:
1 Jahr Amtsdauer, Abwahl durch 2/3-Mehrheit der Klasse

3.) Themen laut Schulgesetz:
Schüler/innen dürfen sich mit allen schulischen Themen befassen

4.) Vertreter/innen für folgende Konferenzen:
Gesamtkonferenzvertreter/innen
Teilkonferenzvertreter (d.h. Fachkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, Klassenkonferenzen)

5.) Wer wird noch gewählt?
Schulvorstand, SV-Lehrer/innen, Schülersprecher/in und Vertreter/in

6.) Häufigkeit von Treffen:
1 x pro Woche SV-Sitzung möglich
4 x 2h SV/Schülerrat möglich

7.) Vollversammlungen (alle Schüler/innen der gesamten Schule):
4 x a2 Unterrichtsstunden pro Schuljahr

8.) Schülerzeitungen:
Presserecht findet Anwendung

9.) Ausstattung (§85)
– erforderliche Räume müssen zur Verfügung stehen
– notwendiger Geschäftsbedarf muss erfüllbar sein

10.) Teil-SVn (§76)
können sich aus organisatorischen Gründen gründen, z.B. in Bezug auf Jahrgangskonferenzen oder für Sek. I.+II.

11.) Weitere SV-Vertreter/innen: Besondere Ordnung (§78)
– jede/r Schüler/in kann mitmischen
– die Besondere Ordnung ist unmittelbar von der SV zu wählen

Quelle: Niedersächsisches Schulgesetz