1.) Wahlen ab Klassenstufe 5:
1 Klassensprecher/in und 1 Vertreter/in
2.) Amtsdauer und Abwahl:
1 Jahr Amtsdauer, Abwahl durch 2/3-Mehrheit der Klasse
3.) Themen laut Schulgesetz:
Schüler/innen dürfen sich mit allen schulischen Themen befassen
4.) Vertreter/innen für folgende Konferenzen:
Gesamtkonferenzvertreter/innen
Teilkonferenzvertreter (d.h. Fachkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, Klassenkonferenzen)
5.) Wer wird noch gewählt?
Schulvorstand, SV-Lehrer/innen, Schülersprecher/in und Vertreter/in
6.) Häufigkeit von Treffen:
1 x pro Woche SV-Sitzung möglich
4 x 2h SV/Schülerrat möglich
7.) Vollversammlungen (alle Schüler/innen der gesamten Schule):
4 x a2 Unterrichtsstunden pro Schuljahr
8.) Schülerzeitungen:
Presserecht findet Anwendung
9.) Ausstattung (§85)
– erforderliche Räume müssen zur Verfügung stehen
– notwendiger Geschäftsbedarf muss erfüllbar sein
10.) Teil-SVn (§76)
können sich aus organisatorischen Gründen gründen, z.B. in Bezug auf Jahrgangskonferenzen oder für Sek. I.+II.
11.) Weitere SV-Vertreter/innen: Besondere Ordnung (§78)
– jede/r Schüler/in kann mitmischen
– die Besondere Ordnung ist unmittelbar von der SV zu wählen
Quelle: Niedersächsisches Schulgesetz