Rechte und Pflichten von Schüler/innen
1.) Wahlen ab Klassenstufe 5: 1 Klassensprecher/in und 1 Vertreter/in 2.) Amtsdauer und Abwahl: 1 Jahr Amtsdauer, Abwahl durch 2/3-Mehrheit der Klasse 3.) Themen laut Schulgesetz: Schüler/innen dürfen sich mit allen schulischen Themen befassen 4.) Vertreter/innen für folgende Konferenzen: Gesamtkonferenzvertreter/innen Teilkonferenzvertreter (d.h. Fachkonferenzen, Jahrgangskonferenzen, Klassenkonferenzen) 5.) Wer wird noch gewählt? Schulvorstand, SV-Lehrer/innen, Schülersprecher/in und Vertreter/in […]
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