Leistungsbewertung in der Sekundarstufe I

Nach IGS-Organisationserlass* (SVBl 8/2014) Ziffer 6.4 gilt:In den vierstündigen Fächern sind 4 – 6, in den dreistündigen Fächern 3 -5 und in allen anderen Fächern (mit Ausnahme von Sport) zwei zensierte Lernkontrollen (Klassenarbeiten) verbindlich zu schreiben. Nach Ziffer 6.7 kann in allen Fächern in den Schuljahrgängen 7 – 9 an die Stelle einer schriftlichen Lernkontrolle […]

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