Geschäftsordnung der SV

Allgemeine Hinweise zur Geschäftsordnung der Schülervertretung Im Gesetz heißt es klar und schlicht: „Klassenschülerschaften und Schülerräte geben sich eine Geschäftsordnung“ (§79 NSchG). Viele werden diese Vorschrift für übertrieben oder unnötig halten, ist sie doch für die Schülervertretungen verpflichtend. Geschäftsordnungen haben auch ihr Gutes. Sie sind wie Spielregeln, ohne die es ständig Streit um Verfahrensfragen gäbe. […]

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